Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 1.7.2018)

1. Geltung der gesetzlichen Regelungen

Für die mit der Einzelunternehmerin Franka Gollub  „Kinderglück-Berlin“ (nachfolgend auch Veranstalter genannt) geschlossenen Pauschalreiseverträge gelten die gesetzlichen Regelungen. Sie werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt.

2. Bezahlung

a) Die Zahlung des Reisepreises ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn auf das in dem Vertrag genannte Konto zu überweisen. Erfolgt die Anmeldung weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen.

b) Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeit, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3c zu belasten.

3. Leistungsänderungen

Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann der Veranstalter einseitig ändern, allerdings nur dann, wenn die Änderungen unerheblich sind. Der Veranstalter hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Änderungen zu unterrichten. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Beginn der Reise bzw. des Aufenthalts erklärt wird.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

a) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

b) Tritt der Kunde vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Reise zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf seine Vergütung. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist und wenn nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort im Sinne der Regelung des §651h Absatz 3 BGB erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweilig vereinbarten Preis verlangen.

c) Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn des Aufenthalts in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der durch ihn geschuldeten Leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

  • vor dem 42. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
  • Rücktritt ab 42 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
  • Rücktritt ab 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
  • Rücktritt ab 19 bis 11 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
  • Rücktritt ab 10 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
  • bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises

d) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

e) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

f) Rücktrittsabsicherung – Der Kunde kann zur Vermeidung der Rücktrittskosten einen von dem Veranstalter als „Rücktrittsabsicherung“ bezeichneten Aufpreis zahlen.

5. Beschränkung der Haftung

a) Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder für Beschädigungen am Eigentum des Kunden wird nur übernommen, soweit der Veranstalter die ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten verletzt.

b) Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

c) Die deliktische Haftung des Veranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

6. Rechtswahl und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – für beide Vertragspartner der Sitz des Veranstalters. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.


Kinderglück-Berlin
Franka Gollub
Lindenstr. 41
12555 Berlin

Stand: 01. Juli 2018